- FebalokFeldbahnlokbeifahrer
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Ort / Region : Rommerskirchen / NRW
Name : Marcus Mandelartz / 0
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Vegetationsbekämpfung auf Gleisanlagen
Fr 27 Jun 2014, 23:59
Liebe Freunde,
der Einsatz wirksamer Wurzelherbizide wurde ja schon vor einiger Zeit verboten. Blattherbizide durften weiter verwendet werden, auf landwirtschaftlichen Flächen genehmigungsfrei, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf Gleisanlagen brauchte man stets eine Sondergenehmigung. (Da das entsprechende Mittel -Glyphosat- frei verkäuflich war, hat das vielleicht nicht jeder so gemacht.)
Nun prescht der Grüne NRW "Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz" Johannes Remmel vor, ud gibt einen Erlass heraus, nach dem das Ministerium ab sofort keine Genehmigungen für den Einsatz auf Gleisanlagen mehr erteilen wird. VDV und VDMT haben sofort reagiert, und protestiert. Der Minister hat antworten lassen, dass es bei seiner Maßnahme bleibt.
Landwirte dürfen also weiter auf zig Quadratkilometern chemische Mittel aufbringen, aber die im Vergleis erheblich geringere Fläche der Eisenbahnen stellt nun eine gesundheitliche Bedrohung dar!
Das betrifft erst einmal NRW, es ist aber nicht auszuschließen, dass weitere Bundesländer nachziehen.
Hier der Schriftverkehr dazu:
VDV-Schreiben
Antwort NRW -Ministerium
Hintergrund ist vermutlich auch der Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Info der Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt zu diesem Thema.
GARLON von DowChemicals ist bspw. ein prima Mittel gegen Brombeeren. Da ist der Verkauf schon beschränkt. Händer geben entsprechende Hinweise, z.B. hier.
Wer gegen das Pflanzenschutzgesetz verstößt, kann mit einer Strafe von bis zu 50.000EUR bestraft werden. In schweren Fällen für bestimmte Tatbestände Haft bis 5 Jahre.
(Nur mal so am Rande erwähnt...)
Viele Grüße
Marcus
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der Einsatz wirksamer Wurzelherbizide wurde ja schon vor einiger Zeit verboten. Blattherbizide durften weiter verwendet werden, auf landwirtschaftlichen Flächen genehmigungsfrei, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf Gleisanlagen brauchte man stets eine Sondergenehmigung. (Da das entsprechende Mittel -Glyphosat- frei verkäuflich war, hat das vielleicht nicht jeder so gemacht.)
Nun prescht der Grüne NRW "Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz" Johannes Remmel vor, ud gibt einen Erlass heraus, nach dem das Ministerium ab sofort keine Genehmigungen für den Einsatz auf Gleisanlagen mehr erteilen wird. VDV und VDMT haben sofort reagiert, und protestiert. Der Minister hat antworten lassen, dass es bei seiner Maßnahme bleibt.
Landwirte dürfen also weiter auf zig Quadratkilometern chemische Mittel aufbringen, aber die im Vergleis erheblich geringere Fläche der Eisenbahnen stellt nun eine gesundheitliche Bedrohung dar!
Das betrifft erst einmal NRW, es ist aber nicht auszuschließen, dass weitere Bundesländer nachziehen.
Hier der Schriftverkehr dazu:
VDV-Schreiben
Antwort NRW -Ministerium
Hintergrund ist vermutlich auch der Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Info der Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt zu diesem Thema.
GARLON von DowChemicals ist bspw. ein prima Mittel gegen Brombeeren. Da ist der Verkauf schon beschränkt. Händer geben entsprechende Hinweise, z.B. hier.
Wer gegen das Pflanzenschutzgesetz verstößt, kann mit einer Strafe von bis zu 50.000EUR bestraft werden. In schweren Fällen für bestimmte Tatbestände Haft bis 5 Jahre.
(Nur mal so am Rande erwähnt...)
Viele Grüße
Marcus
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