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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

So 26 Jul 2015, 21:28
Silbergräber schrieb:Moin,

die Denkmalfuzzies interessieren sich i.d.R. erst dann für ein mobiles Gerät, wenn es im Kontext zu einem stationären Ensemble gehört.


Aus österreichischer Sicht muss ich hier etwas widersprechen, denn bei uns stehen beispielsweise die 310.23, der Triebwagen 1 der Stubaitalbahn oder der Raddampfer Gisela unter Denkmalschutz. Es gibt vermutlich noch mehr Beispiele in Aut, was Denkmäler ohne Ensembel angeht.
So weit mal die Theorie. Allerdings ist zu Tode gefürchtet auch gestorben und bin daher der Meinung, dass sich die Behörde nicht zwangsläufig mit dem Thema Feldbahn auseinandersetzen wird. Die haben ganz andere Baustellen und dort alle Hände voll zu tun. Und wenn tatsächlich mal eine Lok umter Schutz gestellt werden sollte, bedeutet das nicht zwangsweise, dass es eine andere auch wird.
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Sa 01 Aug 2015, 10:58
... "die Bundesregierung plant eine Novellierung des Kulturgutschutzrechts, welche mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut bedroht. Betroffen sind alle, die sich auf traditionelle Sammelgebiete wie zum Beispiel Bücher, Briefmarken, Möbel, Keramik, Münzen, Oldtimer oder Bilder spezialisiert haben. Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat.

Für Sie als Sammler bedeutet dies, dass Ihnen rückwirkend Sorgfaltspflichten aufgebürdet werden, die selbst die gewissenhafteste Sammlerin, der gewissenhafteste Sammler nicht leisten kann.

Wir unterstützen deshalb die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ und laden Sie herzlich ein, unter folgendem Link ebenfalls daran teilzunehmen:

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Sie können an der Petition mit Namen oder anonym teilnehmen." ...

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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Sa 01 Aug 2015, 19:54
Und ab wann ist man ein Sammler ?
Geht das nach Stückzahl , in unserem
Fall Loks und Wagen , gehôren zu der
Sammlung auch Gleisanlagen oder
auch darauf stehende Gebäude ?
Fragen über Fragen.........

Bis neulich Jörg
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

So 02 Aug 2015, 23:27
kurbelwinde schrieb:Und ab wann ist man ein Sammler ?

Ich stelle mir das gerade so vor - irgendwelche Vorfahren vererben einem ein altes Häuschen, das durch und durch, von der Tapete bis hin zum Geschirr auf 1960er Jahre getrimmt ist. Und schon bist du als Erbe Inhaber und Sammler eines historischen Ambientes und hast offensichtlich historisch wertvolle Gegenstände gesammelt. affraid

Wie ich schon sagte - ich sehe das Ganze nicht so tragisch. Eine Feldbahnlok ist kein Rembrandt.
FK
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Mo 03 Aug 2015, 23:04
Ohne den eigentliche Gesetzestext zu zu kennen, ist es schwierig ein Urteil abgeben zu können. Die Links enthalten tatsächlich für Außenstehende, etwas wirre Beiträge.
Den Verfassern scheint es in erster Linie um das Geschäftemachen und weniger um das Schaffen echter Kultureinrichtungen zu gehen.

Über den Begriff einer "Sammlung" zu streiten scheint mir dann doch wieder sehr der Mentalität unserer Nachbarn zu entsprechen. (Nicht, dass es bei uns um weniger "Hühnerkacke" geht, wir sich unser Archivar auszudrücken beliebt.)
Es müsste doch zuerst um die Objekte als solche gehen, die dann eine Sammlung definieren.
Das Ziel einer Sammlung festzulegen und die Motivation dazu, ist immer noch Sache des Sammelnden. Das beginnt bei "ich will auch den Gartenzwerg mit der blauen Mütze" und geht bis zu einem niedergeschriebenen Leitbild nach international anerkannten Kriterien.

Ich versuche daher etwas weiter auszuholen:

Erst vor ein paar Wochen wurde mir glaubhaft versichert, das der moderne Mensch sich in der heutigen Gesellschaft nicht mit der Anhäufung von Dingen zu befassen hat.
Na klar, dann sind Individuen nach Gutdünken verschiebbar.
Meine Frage, ob es dabei auch um die Anhäufung von Daten zwischen den Ohren geht, wurde nicht so ganz verstanden.

Zurück zu den unverbesserlich altmodisch, auch bedeutende Museen haben vielfach als Privatsammlung begonnen. Nehmen wir die Leopolds. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Bis es 2001 zur Stiftungsgründung und Bau des Museums kam, konnte ich die Schieles in ihrem Haus in Grinzing bewundern. Noch in den späten 60ern war der Maler so wenig beachtet, dass  das Ehepaar manchmal witzelte, welches Werk dem stillen Örtchen eine besondere Note verleihen würde.

Oder das Museumsdorf Niedersulz, das Josef Geissler in unermüdlichem Wirken zusammentrug. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]


Ich will mich jetzt nicht in Betrachtungen zwischen sogenannter "Hochkultur" und Technikgeschichte bei uns verlieren, sonst bekomme ich (aber auch Leiterinnen großer Häuser) einen dicken Hals. Warum hat das Gemälde XY mehr Bedeutung für die Entwicklung der Menschheit als z.B. eine Feldbahn? Als Motor der Industrialisierung mitbegründete sie erst ein Umfeld, das dem Künstler Raum schuf.

Der Denkmalschutz in Österreich ist schon eine feine Sache. Auch wenn vieles sehr österreichisch abläuft, bietet er Kulturgütern doch einen hohen Schutz. Gerade bei beweglichen Artefakten gäbe es beim Ausverkauf kein Halten mehr. Und wenn wir schon bei einer alten Deutz Lok aus dem Wald sind, da gab es doch eine, die das TMW gerne gehabt hätte und dann diverse Wege über Sammler ging.
... und wenn man den Spielern, Schraubern und sonstigen Spinnern freie Hand ließe, würde die "Steinbrück" [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] längst mit elektronisch gesteuerter Ölfeuerung, Hilfsdiesel, ETCS und jodelnden Kellnern den Semmering bereisen.

Neben den Fahrzeugen des TMW [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] stehen in Schwechat unter anderem die RIIIc, die Dampfspeicherlok aus Schwertberg und der Zug aus Steinhof unter Denkmalschutz.

Ein altes Häuschen aus den 60ern wäre ein wertvolle Angelegenheit. Wetten, dass sie irgendwann eines für ein Freilichtmuseum suchen werden?


Gruß
FK
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Di 04 Aug 2015, 12:20
Ich möchte nur ganz beiläufig anmerken, dass Denkmalschutz

keinesfalls eine Garantie zur Erhaltung eines Gegenstandes ist, sondern lediglich
ein Veränderungsverbot (oder wenigstens Veränderungsbeschränkung) bedeutet.
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Mo
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts - Seite 2 Empty Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Mo 24 Aug 2015, 23:52
Also zumindest aus dem Bereich der Museen, welche von dem Gesetz tatsächlich umfangreich betroffen wären, kommt Zustimmung und manch diskutierter Punkt scheint sich stark zu relativeren:

Stellungnahme Deutscher Museumsbund


Viele Grüße

Mo
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