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Mi Mai 06, 2009 11:24 am

Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Halle -
Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) – Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend Flurstücke in den Gemeinden Teutschenthal, Bennstedt und Zappendorf –
vom: 12.02.2009
Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Halle –
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend Flurstücke in den Gemeinden Teutschenthal, Bennstedt und Zappendorf –
Vom 12. Februar 2009

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 2 AEG vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396), der durch Artikel 1 Nr. 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, ist ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke in den Gemeinden Teutschenthal, Bennstedt und Zappendorf, Eisenbahnstrecke 6840 Teutschenthal–Salzmünde, Bahnhofsnebengleis Teutschenthal–Bennstedt, km 1,91 bis km 4,22, eingegangen:

Gemarkung
Flur
Flurstück
Beschreibung der Lage in km

Teutschenthal 21 350 1,91–2,00
Teutschenthal 20 48/1 1,99–3,27
Teutschenthal 20 19/1 3,29–3,28
Teutschenthal 20 18/1 3,27–3,28
Teutschenthal 20 16 3,27–3,28
Teutschenthal 20 13/1 3,27–3,28
Teutschenthal 20 98 3,27–3,29
Bennstedt 5 385 3,26–3,27
Bennstedt 3 963 3,28–3,46
Bennstedt 3 480/263 3,31–3,27
Zappendorf 4 8/2 3,37–4,22
Zappendorf 4 287/8 3,41–3,44

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Straße 5, 06112 Halle (Saale), während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Halle, den 12. Februar 2009

56131 Paw 218/09

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Halle –

Im Auftrag

Otte

na also cheers

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Christian
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Do Mai 07, 2009 12:19 am
Hallo Andi,

noch fünf Tage bis Fristablauf.
Ich drück die Daumen.
Alle gut

Christian
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Do Mai 07, 2009 12:33 am
Andi das wird schon... Shocked Shocked Shocked
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